Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen

Winterwetter: Unterricht “ja” oder “nein”?

In den vergangenen Jahren standen viele Schulen immer wieder vor der Frage, ob sie aufgrund der manchmal extremen winterlichen Wetterbedingungen und des damit zusammenhängenden problematischen An- und Abtransportes der Kinder an einzelnen Tagen Unterricht durchführen können.

Ob Schüler aufgrund besonderer Wetterverhältnisse zu Hause bleiben dürfen, wird im jeweiligen Bundesland beziehungsweise auf Landkreisebene entschieden. Allerdings gilt, dass Eltern im Ernstfall selbst entscheiden können, ob sie ihre Kinder zu Hause behalten oder nicht. Folgendes sagt die niedersächsische Landesschulbehörde dazu: „Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. 


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